Umgangsrecht: Verschiedene Perspektiven – EIN ZIEL

Umgangsrecht nach Scheidung
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Nicht immer läuft eine Beziehung nach Plan. In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Besonders schwierig wird eine Scheidung immer dann, wenn sie nicht einvernehmlich abläuft. Und: wenn gemeinsame Kinder da sind. Bei einer Trennung mit Kind gibt es einige Regeln zu beachten, die das Umgangsrecht vorsieht.

Niklas Clamann ist niedergelassener Rechtsanwalt in Münster und spezialisiert auf Familienrecht. Für unsere Leser erklärt er in verständlicher Weise, welche Regeln beim Umgangsrecht in Deutschland grundsätzlich gelten.

Rechtsanwalt Niklas Clamann

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Niklas Clamann,
Online Scheidung Deutschland

In Kooperation mit windelprinz.de thematisieren wir die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Umgangsrechts. Insbesondere gehen wir darauf ein, was getrennte oder geschiedene Ehegatten beachten müssen, wenn aus ihrer vorangegangenen Ehe Kinder hervorgegangen sind. Das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern ist ein emotionales Thema, das nicht selten Familiengerichte beschäftigt. In diesem Artikel informieren wir über die Rechte und Pflichten der Ehegatten im Umgang mit ihren Kindern.

Trennung/Scheidung: Was bedeutet das für den Umgang mit meinem Kind?

Trennung und Scheidung sind im rechtlichen Sinne unterschiedliche Begriffe: Unter Trennung versteht man die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, während die Scheidung die richterliche Entscheidung zur Aufhebung der Ehe meint. Meist geht bereits mit der Trennung das räumliche Auseinanderfallen der Aufenthaltsorte der Elternteile einher. Selbst wenn Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung durch getrennte Küchen und Schlafzimmer ihre Trennung vollziehen, bedeutet das für das Kind, dass seine Eltern keine gemeinsame Lebensgemeinschaft mehr führen.

Damit stellt sich die Frage nach dem Umgangsrecht: Welcher Elternteil darf wann und wie lange mit dem Kind umgehen? Findet die Trennung, wie im Regelfall, durch das Ausziehen eines Ehegatten statt, verschärft die räumliche Distanz die Probleme, die im Kontext des Umgangsrechts auftreten. Denn je größer die Distanz zwischen den Eltern, desto größer ist der Aufwand für das Kind, Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen. Zudem wird das Kind mit größerer Distanz zu einer Entscheidung gedrängt, bei welchem Elternteil es leben möchte.

Umgangsrecht: Nur das Recht der Eltern?

Unter Umgangsrecht versteht man das Recht von Eltern, einen persönlichen Umgang mit ihrem eigenen Kind zu pflegen. Umgang meint in diesem Sinne den vertrauten Verkehr, die persönliche Verbindung, das “Sich-Nahe-Sein” mit dem eigenen Kind. Damit können wir das Umgangsrecht von dem Sorgerecht abgrenzen. Das Sorgerecht regelt nämlich das Recht und die Pflicht der Eltern, ihr Kind zu erziehen, es zu beaufsichtigen, für die Person und das Vermögen des Kindes Sorge zu tragen. Gemeinsam mit dem Sorgerecht ist das Umgangsrecht der Eltern nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sondern auch in unserer Verfassung, dem Grundgesetz (GG) in Artikel 6 Absatz 2 geschützt:

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Etwas konkreter gestaltet es das BGB in § 1684 Absatz 1, indem es sagt:

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

Unterschiedliche Perspektiven

Aus § 1684 BGB geht hervor, dass das Umgangsrecht aus zwei Perspektiven besteht. Zum einen hat das Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern. Zum anderen haben Eltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Schwerpunktmäßig sollte beim Lesen des Gesetzestextes darauf geachtet werden, dass das Kind ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil hat, genauso wie jeder Elternteil ein Umgangsrecht mit dem Kind hat.

Daraus folgt, dass sich jeder Elternteil des sich trennenden Ehepaars darum bemühen muss, eine Umgangsregelung mit dem Kind zu finden. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es dem Kind am besten geht, wenn es Umgang mit beiden Elternteilen hat, soll es auch eine persönliche Verbindung zu beiden Elternteilen pflegen können. Grundsätzlich kann ein Elternteil also nicht dem Umgang mit dem Kind verweigern, denn beide Elternteile sind zum Umgang mit ihrem Kind verpflichtet. Das hat unter anderem den Zweck, den Sozialstaat zu entlasten. Denn wo Eltern keinen Umgang mit ihrem Kind pflegen, muss die Solidargemeinschaft einspringen.

Residenz- und Wechselmodell

Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens können beliebige Modelle entwickelt werden. Zum Beispiel können die Eltern vereinbaren, dass das Kind innerhalb der Woche hier und am Wochenende dort wohnt. Sie können weiterhin vereinbaren, dass das Kind wochenweise den Wohnort wechselt, allerdings nur, wenn gewährleistet ist, dass das Kind dieselbe Schule besuchen kann und die freundschaftlichen Bindungen zu seinem sozialen Umfeld bestehen bleiben können.

Windelprinz-Lesetipp: Auf dem Blog Milchtropfen findst du einen interessanten Erfahrungsbericht zum Wechselmodell.

Das Wohl des Kindes

Von dem Grundsatz, dass beide Eltern zumindest teilweise einen Umgang mit ihrem Kind pflegen, kann abgewichen werden. Oberstes Ziel des Umgangsrechts ist nämlich das Wohl des Kindes. Falls Streitigkeiten um das Umgangsrecht entstehen, also zum Beispiel ein Elternteil sein Umgangsrecht einklagen will, hat das Kindeswohl den Vorrang vor dem Interesse des klagenden Elternteils.

Besonders deutlich wird diese Wertentscheidung des Gesetzgebers in § 1868 BGB, wo er das Auskunftsrecht eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes regelt:

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Umgangsrecht umgekehrt: Das Recht des Kindes auf Umgang

Entsprechend der Pflicht der Eltern, mit ihrem Kind Umgang zu pflegen, hat das Kind das Recht auf einen Umgang mit seinen Eltern. Selbst wenn das Kind ausschließlich bei einem Elternteil lebt, ist es doch für sein ganzes Leben schicksalhaft mit seinem anderen Elternteil emotional verbunden. Daher hat das Kind stets ein Recht darauf, seinen anderen Elternteil kennenzulernen, auch wenn Kind und Elternteil eine große räumliche Distanz trennt.

Das Kind kann sogar sein Umgangsrecht mit einem Elternteil vor Gericht einklagen. Allerdings ist in der Regel fraglich, ob ein solcher Anspruch auf Umgang auch vollstreckbar ist, das heißt mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Denn normalerweise widerspricht es dem Wohl des Kindes, ein Elternteil zum Umgang mit dem Kind zu zwingen.

Sonderfall: Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Im Umgangsrecht gibt es besondere Konstellationen, die auftreten können. Insbesondere verdient der Sonderfall Aufmerksamkeit, nach dem der biologische, jedoch nichteheliche und damit auch nicht der rechtliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind hat. Dieses Umgangsrecht muss die Mutter des Kindes, auch wenn sie einen anderen Ehemann hat, respektieren, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Möglicherweise ist auch der folgende Beitrag für dich interessant: Kind aus Seitensprung – wie ist die Rechtslage?

Fazit: Umgangsrecht lässt den Elternteilen einen angemessenen Gestaltungsspielraum

Das deutsche Umgangsrecht versucht, verschiedene Interessen in Einklang miteinander zu bringen: Das Interesse der Elternteile, des biologischen Elternteils, des Kindes und des Sozialstaates. Hier hat der Gesetzgeber einen angemessenen Rahmen gesetzt, sodass Eltern für den Fall der Trennung eine flexible Regelung für den Umgang mit ihrem Kind vereinbaren können. Für Härtefälle bleibt der Klageweg vor den Familiengerichten. Eines sollte bei dieser Diskussion nicht vergessen werden: Das Umgangsrecht dient nur der Regelung des selteneren Falls, dass sich Eltern voneinander trennen und ein angemessener Umgang beider Elternteile mit dem Kind schwieriger wird.

Online Scheidung Deutschland

Online Scheidung Deutschland ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Münster. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Niklas Clamann ist es Ziel der Kanzlei, ihre Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten voll umfassend zu beraten und zu betreuen. Insbesondere legt die Kanzlei einen Fokus auf die Erzielung von einvernehmlichen Lösungen, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Kosten zu senken.

Rechtsanwalt Niklas Clamann

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